Erste Schritte
Ein Schaden ist eingetreten - was nun?
Wenn Ihr Gebäude durch ein Brand- oder Naturereignis beschädigt wurde, gehen Sie wie folgt vor:
Fotodokumentation: | Erstellen Sie Fotos über das Schadenausmass und halten Sie so möglichst umgehend das Schadenbild fest. |
Schadenminderung: | Ergreifen Sie nur unaufschiebbare Massnahmen zur Minderung des Schadens sofort und ohne Rücksprache mit uns (zum Beispiel Notabdeckung, Auspumpen und Austrocknen der Räumlichkeiten). |
Umgehende Schadenmeldung: | Melden Sie den Schaden so rasch als möglich bei uns an, am besten via Online-Formular. Nehmen Sie dabei Ihren Versicherungsnachweis zur Hand, damit Sie alle Informationen zu Ihrem Gebäude vor sich haben. |
Veränderungsverbot: | Nehmen Sie ohne Rücksprache mit unserer Schadenexpertin oder unserem Schadenexperten am beschädigten Gebäude keine Veränderungen (zum Beispiel umgehende Reparatur) vor. Lassen Sie beschädigte Gebäudeteile an Ort und Stelle. Dies ist wichtig, damit die Schadenexpertin oder der Schadenexperte Schadenursache und -ausmass feststellen kann. |