Versicherungsdeckung
Nach Brand- oder Naturereignissen übernimmt die GVSG die Kosten der Wiederherstellung Ihres Gebäudes. Zudem bezahlt sie die Aufräumungskosten.
eAutos
Die Wallbox, das Management-System sowie die Stromleitungen (i.d.R. 380V) zur Ladestation sind bei allen Gebäuden nicht durch uns versichert. Entsteht jedoch ein Brand als Folge in Brand geratener Autobatterien, so ist der Brandschaden versichert (ohne die Sonderinstallation der Ladestation). Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug in Brand geriet während es geladen wurde oder nicht. Bezüglich Installation gibt es keine besonderen Vorschriften. Es gelten die normalen Elektrovorschriften.
Beginn und Ende der Versicherung bei der GVSG
Bestehende Gebäude im Kanton St.Gallen mit einem Neuwert ab CHF 30'000 sind mit der Erteilung der Baubewilligung versichert. Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ist die im Grundbuch eingetragene Eigentümerschaft.
Neue Gebäude werden nach Abschluss der Bauarbeiten in die ordentliche Versicherung aufgenommen. Hierfür muss die Eigentümerschaft den Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt melden und die Baukostenabrechnung für die Schätzung einreichen. Zum Versicherungsschutz während der Bauphase: siehe Bauzeitversicherung.
Die Versicherung endet mit der Meldung des Abbruchs des Gebäudes beim Grundbuchamt oder mit dem Ausschluss eines Gebäudes aus der Versicherung.
Von der GVSG gedeckte Kosten
Nebst den Aufwänden für die Wiederherstellung Ihres Gebäudes bezahlen wir auch Abbruch- und Aufräumungskosten.
Mit der Bezahlung der jährlichen Prämie sichern Sie sich Ihren Gebäudeschutz.