Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen detektieren einen Entstehungsbrand und alarmieren die Feuerwehr.
Zweck
Brandmeldeanlagen detektieren selbständig einen entstehenden Brand und alarmieren automatisch die Feuerwehr. Dadurch ist die Feuerwehr sehr schnell auf dem Schadenplatz und kann das Feuer schnellst möglich bekämpfen und gefährdete Personen retten.
Für freiwillig erstellte Brandmeldeanlagen mit Vollüberwachung können Sie einen finanziellen Beitrag bei uns beantragen.
Abnahmen und Kontrollen
Neuanlagen und modernisierte Brandmeldeanlagen werden durch die Abteilung Brandschutz abgenommen. Weiter führen wir periodische Kontrollen durch.
Wartung und Unterhaltsarbeiten
Müssen Bereiche, Gruppen oder einzelne Melder länger als 23 h ausser Betrieb genommen werden, müssen Sie dies der zuständigen Ortsfeuerwehr und uns mittels Formular melden. Beachten Sie, dass Sie die fehlende Detektion in der Regel gleichwertig kompensieren müssen (permanente Brandwache).
Unbefristete Ausserbetriebsetzung einer Brandmeldeanlage (Demontage oder Deaktivierung der Alarmübermittlung)
Möchten Sie eine bestehende Brandmeldeanlage unbefristet ausser Betrieb nehmen, dann müssen Sie uns ein entsprechendes Gesuch einreichen. Nach erhaltener Bewilligung können Sie Verträge mit KNZ, BMA Firma, TUS und ständig besetzter Stelle (Certas, Swissalertis etc.) kündigen.