Kaminfegewesen
Regelmässig kontrollierte Feuerungsanlagen verursachen weniger Brände.
Kontrolle und Reinigung
Feuerungsanlagen müssen periodisch kontrolliert und wenn nötig gereinigt werden. Diese Aufgabe obliegt der amtlichen Kaminfegerin oder dem amtlichen Kaminfeger. Die Kontroll- und Reinigungsintervalle hängen von der Feuerungsart sowie vom Verschmutzungszustand der Anlagen ab.
Aufgaben der Kaminfegerin / des Kaminfegers
Die Kaminfegerin oder der Kaminfeger hat folgende Aufgaben:
- Kontrolle und soweit nötig Reinigung der Feuerungsanlagen
- Kontrolle über die Einhaltung von Feuerschutzvorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb der Feuerungsanlagen
Wer ist in Ihrer Gemeinde für das Kaminfegewesen zuständig?
Die politischen Gemeinden wählen für ihr Gemeindegebiet eine/n oder mehrere Kaminfeger/innen für fest zugeteilte Kreise. Anhand des Verzeichnisses der Kaminfeger/innen sehen Sie, wer in Ihrer Gemeinde für Sie zuständig ist.
Kosten
Die Kontroll- und Reinigungskosten bezahlt die Eigentümerschaft. Kaminfegearbeiten werden nach dem durch die Gemeinde erlassenen Tarif verrechnet, der sich auf den von der Regierung erlassenen Höchsttarif abstützt.
Weiterführende Informationen
- St.Gallisch-kantonaler Kaminfegermeister-Verband (SGKMV)
- Gesetz über den Feuerschutz
- Feuerschutzverordnung