Nicht versicherte Ereignisse
Bei der GVSG nicht versicherte Schäden können Sie bei der Privatversicherung versichern.
Kein Versicherungsschutz bei der GVSG
Nicht bei der GVSG versichert sind Schäden, die im Wesentlichen auf andere Ursachen als Brand- oder Elementarereignisse zurückgehen. Insbesondere besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden,
- die durch ordentliche Abnutzung oder bestimmungsgemässe Einwirkung entstehen (z.B. Rauchspuren von Kerzen oder aus offenen Cheminées)
- welche aufgrund fortgesetzter Einwirkung (z.B. aufgrund undichter Dächer, Wände oder Böden) oder infolge von schlechtem Baugrund (z.B. ungenügendes Fundament, fehlerhafte Konstruktion) entstehen
- infolge von Wasser, das nicht zu ebener Erde eingetreten ist (z.B. Wassereintritt durch undichte Wände, Fenster oder Dächer)
- durch Kanalisationsrückstau, Leitungsbrüche oder Grundwasser
- die durch Frost entstanden
Allenfalls besteht für solche Schäden eine Deckung bei der Privatversicherung.
- Zu den versicherten Ereignissen
Erdbeben: freiwillige Unterstützung nach einem schweren Erdbeben
Keinen Versicherungsschutz gibt es bei uns für Erdbebenschäden. Wir sind aber Mitglied beim Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung (SPE). Der SPE stellt seinen Mitgliedern nach einem schweren Erdbeben pro Ereignis gesamthaft bis zu CHF 2 Milliarden zur Verfügung. Pro Kalenderjahr sind es maximal CHF 4 Milliarden für die von den Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) ausgehende finanzielle Unterstützung an die betroffenen Gebäudeeigentümer/-innen. Die finanziellen Mittel können unter anderem für Schutzmassnahmen, Räumungsarbeiten sowie Dekontamination an den beschädigten Gebäuden eingesetzt werden.
Die Unterstützung erfolgt, wenn ein Erdbeben die Intensität VII auf der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS-98) erreicht. Im Ereignisfall stellt die Schadenorganisation Erdbeben (SOE) die Erhebung der Schadensumme sicher. Dies erlaubt eine unbürokratische und rasche Auszahlung.
Die finanzielle Unterstützung ist eine freiwillige Leistung. Ein Leistungsanspruch seitens Gebäudeeigentümer/-in im Schadenfall besteht nicht. Pro Gebäude ist die Auszahlung auf maximal CHF 100'000 begrenzt.