Bauvorhaben
Beziehen Sie bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens den Naturgefahrenschutz mit ein.
Sie planen den Neu- oder Umbau eines Gebäudes?
Zur Planung eines Bauvorhabens gehört die Beachtung einer Vielzahl von Aspekten, die aufeinander abzustimmen sind. Dazu gehört auch der Umgang mit den Naturgefahren.
Folgende Fragen sind zentral:
- Welche Einwirkungen sind am vorgesehenen Standort zu erwarten?
- Welche Vorschriften sind zur Erlangung einer Baubewilligung zu erfüllen?
- Wie kann das geplante Objekt wirkungsvoll geschützt werden?
Hintergrundinformationen
- Auf der Website des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA finden Sie detaillierte Informationen zum Einbezug von Naturgefahren und Objektschutz in den Planungsprozess.
- Weitere Hinweise zum naturgefahrensicheren Bauen finden Sie auf der Website von Schutz vor Naturgefahren.
- Die Kantonalen Gebäudeversicherungen stellen mit den Wegleitungen Objektschutz gegen gravitative und meteorologische Naturgefahren Ratgeber für Architektinnen, Ingenieure und Planende zur Verfügung.
- Für eine Baugenehmigung in Gefahrenbereichen ist meist ein Objektschutznachweis erforderlich. Die Plattform Planen und Bauen im Gefahrengebiet bietet für Gutachterinnen, Ingenieure und Architektinnen Hinweise sowie Links zur Erstellung des Objektschutznachweises.
- Der Leitfaden Naturgefahren der Naturgefahrenkommission des Kantons St.Gallen bietet einen Überblick über die topografisch bedingten Naturgefahren, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Planungsgrundlagen der Naturgefahren. Der Leitfaden ist ein Hilfsmittel für Gemeinden, Planerinnen, Baufachleute und Gebäudeeigentümer.