Versicherungsumfang
Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie hoch Ihr Gebäude bei der GVSG versichert ist.
Schätzung des Versicherungswerts durch die GVSG
Damit Sie als Eigentümerin oder Eigentümer wissen, zu welchem Wert Ihr Gebäude versichert ist, schätzen wir die Versicherungswerte. Anlässlich der Gebäudeschätzung, die nach einer kurzen Besichtigung des Objektes erfolgt, legen wir den Neuwert, den Zeitwert sowie die Gebäudeklasse fest.
Die Fachschätzerinnen und Fachschätzer der GVSG schätzen die Gebäude in Zusammenarbeit mit den Grundbuchämtern in der Regel alle zehn Jahre. Auch erfolgt eine Neuschätzung nach einem wesentlichen Umbau oder einer Sanierung. In diesem Fall muss die Eigentümerschaft die Bauvollendung innert Monatsfrist schriftlich beim Grundbuchamt melden.
Zudem können Sie als Eigentümerin oder Eigentümer beim Grundbuchamt jederzeit eine Neuschätzung verlangen.
Neuwertversicherung
Die versicherten Gebäude sind in der Regel zum Neuwert versichert. Dank dieser Neuwertversicherung ist in einem Schadenfall der Kostenaufwand gedeckt, der für die Wiederherstellung eines gleichen Gebäudes erforderlich wäre. In wenigen Fällen sind Gebäude lediglich zum Zeitwert versichert. Dies ist dann der Fall, wenn der Minderwert – also die Altersentwertung eines Gebäudes – mehr als 50 % beträgt.
Im Auftrag des Kantonalen Steueramts legt die GVSG auch die Steuerwerte der Grundstücke fest.