Schätzung
Mit der Schätzung legt die GVSG die Versicherungswerte fest. Die Schätzung findet in der Regel alle zehn Jahre statt.
Ablauf des Schätzungsverfahrens der GVSG
- Orientierung Eigentümerschaft:
Das Grundbuchamt teilt der Eigentümerschaft oder Verwaltung rund zwei Wochen vor der Schätzung den Zeitpunkt der Besichtigung mit und hält fest, falls vorgängig noch Unterlagen (wie z.B. Mietzinsspiegel oder Baukostenabrechnungen) einzureichen sind.
- Besichtigung vor Ort:
Das Fachteam (Fachschätzer/in und Grundbuchverwalter/in) macht sich beim Rundgang durch das Gebäude ein Bild über die örtlichen Gegebenheiten sowie den baulichen Zustand. Aufgrund der grossen Erfahrung der Fachteams dauert die Besichtigung bei einfacheren Liegenschaften kaum länger als 10 Minuten. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen darf das Fachteam sämtliche Räume betreten, auch bei Mietobjekten.
- Massgebliche Schätzungskriterien:
Für die Schätzung der Versicherungswerte sind nebst Gebäudevolumen und Ausbaustandard auch der Zustand, die Bauart sowie die effektive Nutzung massgebend.
- Festlegung Versicherungswerte:
Festgelegt werden der Neuwert, der Zeitwert sowie die Gebäudeklasse.
- Abschluss durch Verfügung:
Rund zwei Wochen nach der Besichtigung stellen wir der Eigentümerschaft oder Verwaltung die Gebäudeversicherungswerte sowie -klassierung schriftlich zu. Dabei handelt es sich um eine anfechtbare Verfügung.
→ Weil die Schätzungswerte die Grundlage zur Prämienrechnung bilden, empfehlen wir Ihnen, die Schätzungsverfügungen aufzubewahren. Die Indexierung der Versicherungswerte zu Jahresbeginn basiert auf dem rechtskräftigen Neu- und Zeitwert.
Grundlagen
Die Schätzung der Versicherungswerte basiert auf detaillierten Grundlagen.
Steuerwerte der Grundstücke
Im Auftrag des Kantonalen Steueramts legen wir nebst den Gebäudeversicherungswerten auch die Steuerwerte sämtlicher Grundstücke im Kanton St.Gallen fest. Die Steuerwerte werden in einer separaten Verfügung eröffnet und sind separat anfechtbar. Bei der Schätzung der Steuerwerte sind andere Kriterien (v.a. Lage des Grundstücks, regionale Marktverhältnisse) relevant.