Blitzschutz
Eine professionell erstellte und gewartete Blitzschutzanlage verhindert oder reduziert Schäden.
Fakten zum Blitz
Jährlich bearbeiten wir ca. 200 Schadenfälle, bei welchen die Ursache Blitzschlag war. Blitze können nicht verhindert werden und sind unberechenbar. Sie können durchaus mehrmals am gleichen Ort einschlagen. Sie schlagen auch neben hohen Bäumen, Türmen, Hochspannungsleitungen und in Gewässernähe ein.
Blitzschutzanlagen
Eine Blitzschutzanlage an Ihrem Gebäude ist eine gute und sinnvolle Investition, um es gegen die Auswirkungen von Blitzeinschlägen zu schützen. Mit Fangleitungen, Ableitungen, Erdungsanlage und einer Verbindung zum Potentialausgleich werden Blitzströme sicher ins Erdreich geleitet und Schäden am Gebäude werden verhindert resp. gemindert.
Wie komme ich zu einer Blitzschutzanlage?
Sie planen einen Neubau und möchten sich freiwillig mit einer Blitzschutzanlage schützen? Wenden Sie sich an Ihren Architekten oder an eine Spenglerfirma, welche Blitzschutzsysteme erstellt und verlangen Sie eine Offerte. Dasselbe gilt bei einer Nachrüstung an einem bestehenden Gebäude.
Die Kosten für eine Blitzschutzanlage (äusserer Blitzschutz) betragen für ein neues Einfamilienhaus ca. CHF 4'000 und für ein bestehendes Einfamilienhaus (Nachrüstung) ca. CHF 10'000. Für freiwillig erstellte Anlagen können Sie zudem einen finanziellen Beitrag bei uns beantragen.
Wartung und Unterhalt einer Blitzschutzanlage
- Als Eigentümer/in sind Sie dafür verantwortlich, dass die Blitzschutzanlage instand gehalten sowie gewartet wird und jederzeit betriebsbereit ist.
- Unsere Gemeindekontrolleure (klicken Sie auf Ihre Gemeinde) führen bei allen Blitzschutzanlagen alle zehn Jahre eine kostenlose Blitzschutzkontrolle durch.
- Als Eigentümer/in melden Sie uns jeden Blitzschlag, der das versicherte Gebäude getroffen hat. Die Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Blitzschlag keinen Schaden verursacht hat. Nach einem Blitzschlag überprüft der bei uns für Ihre Gemeinde zuständige Regionalaufseher die Anlage kostenfrei.
- Wer Bauten oder Anlagen, die mit Blitzschutzanlagen versehen sind, ändert oder erweitert, muss diese den neuen Verhältnissen anpassen sowie die Anlagendokumentation nachführen.
Weiterführende Informationen
- Sind Blitze gefährlich?
- 66 Fragen zum Blitz
- Informationen für Errichter/innen von Blitzschutzsystemen
- Vorlagen für Errichter/innen von Blitzschutzsystemen
Periodische Blitzschutzkontrolle
Haben Sie eine Vorinformation zur periodischen Blitzschutzkontrolle erhalten und möchten die Kontaktperson mitteilen?
Hier gelangen Sie zum Kundenportal.
Abschluss der Kontrolle - Bestätigung der Mängelbehebung
Die erfolgte Mängelbehebung kann direkt im Portal bestätigt werden. Bitte verwenden Sie dazu den Login der Vorinformation oder den Link auf dem Mängelbericht.