Prämien
Als Gegenleistung für den Versicherungsschutz der GVSG bezahlen Sie die Prämie.
Höhe
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem versicherten Gebäudewert (siehe: Versicherungswerte). Die GVSG stellt die Prämie für jedes Kalenderjahr in Rechnung.
Hauptbestandteil der Prämie ist die Grundprämie, die abhängig ist von der sogenannten Gebäudeklasse (GK), welche wiederum von der Bauart abhängt. Hinzu kommen ein Minderwertzuschlag, die eidg. Stempelabgabe (5 % der Versicherungsprämie) sowie die Feuerschutzabgabe (10 Rp. pro 1'000 CHF Gebäudewert).
Die geltenden Ansätze für die Grundprämie (+ Minderwertzuschlag) sind derzeit:
Nicht brennbare Bauweise (GK 1) | 17 Rp. pro 1'000 CHF Gebäudewert |
Teilweise brennbare Bauweise (GK 2) | 21 Rp. pro 1'000 CHF Gebäudewert |
Überwiegend brennbare Bauweise (GK 3) | 42 Rp. pro 1'000 CHF Gebäudewert |
→ Der Prämienansatz für die Bauzeitversicherung beträgt zwei Drittel des Ansatzes der entsprechenden GK und wird erst nach der Schätzung verrechnet.
→ Von einem Prämienrabatt profitieren Eigentümer/innen, die freiwillig einen höheren Selbstbehalt im Schadenfall wählen (zum Pflichtselbstbehalt von CHF 200 im Schadenfall siehe: Details zur Schadenabwicklung). Für die Bauzeitversicherung ist kein Wahlselbstbehalt möglich.
Berechnungsbeispiel
Beispiel: Gebäude in GK 2, Neuwert CHF 750'000, Minderwert 12 %
Zusammensetzung | Berechnung | CHF |
Grundprämie: | 750'000 x 0.21 / 1'000 | 157.5 |
Minderwertzuschlag: | 750'000 x 0.10 x 0.12 / 1'000 | 9.0 |
Versicherungsprämie: | 166.5 | |
+ Eidg. Stempelabgabe: | 5 % von 166.5 | 8.3 |
+ Feuerschutzabgabe: | 750'000 x 0.1 / 1'000 | 75.0 |
Total | 249.8 |
Erläuterungen zur Prämienrechnung und zum Versicherungsnachweis
Details zum versicherten Wert Ihres Gebäudes oder Ihrer Gebäude finden Sie im Versicherungsnachweis, den Sie mit jeder Prämienrechnung erhalten. Erklärungen zur Prämienrechnung und zum Versicherungsnachweis finden Sie in den
Sowohl den Versicherungsnachweis als auch die Prämienrechnung können Sie bequem im Kundenportal nachbestellen.
Zahlungspflicht
Die Prämienpflicht obliegt der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerschaft des Gebäudes während ihrer Eigentumsdauer. Gehört ein Gebäude mehreren Personen, so haften sie solidarisch. In diesem Fall melden sie uns eine gemeinsame Vertretung (Einzelperson oder Verwaltungsgesellschaft). Erfolgt keine Meldung, bestimmen wir die Rechnungsempfängerin oder den Rechnungsempfänger.
Bei einem Eigentumswechsel erstatten wir auf Antrag die bereits im Voraus bezahlte Prämie der bisherigen Eigentümerschaft anteilsmässig zurück. Ohne einen solchen Antrag durch die bisherige oder die neue Eigentümerschaft erfolgt keine Prämienausscheidung für das laufende Jahr.
Auch bei der Bauzeitversicherung muss die im Grundbuch eingetragene Eigentümerschaft die Prämie bezahlen.
Gutschrift / Rückerstattung
Prämiengutschriften und Rückerstattungen können Sie bequem im Kundenportal erfassen.