Damit Ihr Gebäude für Brand- und Naturereignisse gewappnet ist, setzt sich die GVSG für die Schadensverhütung sowie -verminderung ein.
Schutz vor Naturgefahren
Ziel des Schutzes vor Naturgefahren ist, dass Baubehörden, Eigentümer/innen und Planende die Risiken von Naturgefahren bereits bei der Planung von Bauvorhaben berücksichtigen. Damit können sie Schäden reduzieren. Je früher sie den Einfluss von Naturgefahren einbeziehen, desto einfacher und kostengünstiger umsetzbar sind in der Regel Schutzmassnahmen. Wir beraten bei der Planung und Realisation von Objektschutzmassnahmen und unterstützen mit finanziellen Beiträgen.
Brandschutz
Ziel des Brandschutzes ist es, Personen, Tiere, Gebäude und die Umwelt vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden zu schützen. Mit organisatorischen, baulichen oder technischen Massnahmen können Brände verhindert oder zumindest in ihrer Auswirkung begrenzt werden.
Nebst unserer Bewilligungs- und Kontrolltätigkeit sind wir auch beratend für Sie da und unterstützen baulich-technische Massnahmen mit finanziellen Beiträgen.