Brandschutz in Gastronomie, Clubs und bei Veranstaltungen
Zuständigkeiten:
| Betriebe mit Räumen für weniger als 300 Personen: | Brandschutzbeauftragte/-r Ihrer Gemeinde, Infos: gvsg.ch/bsb |
| Hotel und Betriebe mit Räumen für mehr als 300 Personen: | GVSG, Brandschutz: +41 58 229 70 70, brandschutz@gvsg.ch |
| Überprüfung Ihres Betriebes vor Ort: | Sachverständige Baufachleute oder Brandschutzplaner/-innen |
Ein Schaden! Was nun?
1. Fotos erstellen
Halten Sie das Schadenbild möglichst rasch fest. Erstellen Sie dazu Fotos vom Schaden.
2. Weitere Schäden verhindern
Ergreifen Sie unaufschiebbare Massnahmen sofort. So verhindern Sie weitere Schäden. Dazu gehören z.B. eine Notabdeckung oder das Auspumpen und Austrocknen von Räumen. Dies dürfen Sie ohne Rücksprache mit der GVSG tun.
3. Schaden anmelden
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich bei uns an. Am besten nutzen Sie dazu unser Online-Formular.
4. Wir melden uns bei Ihnen
Warten Sie mit der Reparatur des Schadens, bis wir uns bei Ihnen melden.