Vorgehen im Schadenfall
Im Schadenfall ist die GVSG für Sie da. Unsere Schadenexpertin oder unser Schadenexperte steht Ihnen während der gesamten Schadenabwicklung zur Seite.
Versicherungsschutz der GVSG
Die GVSG erbringt Versicherungsleistungen, wenn infolge eines versicherten Ereignisses ein Schaden an einem versicherten Gebäude eingetreten ist.
Wir vergüten die anrechenbaren Kosten, die den Eigentümerinnen und Eigentümern für die Wiederherstellung des beschädigten oder zerstörten Gebäudes entstehen.
Überblick
Wichtigste Merkpunkte
- Erstellen Sie Fotos des Schadens.
- Ergreifen Sie nur unaufschiebbare Massnahmen zur Minderung des Schadens.
- Melden Sie den Schaden umgehend bei uns an, am besten via Online-Formular.
- Warten Sie mit der Reparatur des Schadens zu bis zur Kontaktaufnahme und Freigabe durch unsere Schadenexpertin oder unseren Schadenexperten.