Wir fördern durch Beiträge aus dem Feuerschutzfonds Massnahmen zur Brandbekämpfung.
Der Mehraufwand der Wasserversorger für die Bereitstellung von Löschwasser gegenüber einer reinen Trinkwasserversorgung wird auf durchschnittlich 20 bis 30 % geschätzt (gemäss SVGW W1006). Dieser Mehraufwand soll nicht durch die Wasserkonsumentinnen und -konsumenten getragen werden, sondern durch die Grundeigentümerinnen oder -eigentümer (15 % Beitrag der Gebäudeversicherung) sowie einen Gemeindebeitrag "Personenschutz" (in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der Trinkwasserversorgung 5 bis 15 %), der soweit möglich aus zweckgebundenen Mitteln (Feuerwehrersatzabgabe) finanziert wird.
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