Accesskey Navigation

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen sowie unsere Tipps "Gut zu wissen".

Fragen zu den Versicherungswerten

Wie hoch ist mein Gebäude versichert?
Der versicherte Gebäudewert ist auf dem Versicherungsnachweis aufgeführt. Der Versicherungsnachweis enthält die wichtigsten Daten zu einem Gebäude. Falls Sie das Gebäude erst kürzlich erworben haben, fragen Sie bitte bei unserem Kundencenter nach.

Ist mein Gebäude zum Neu- oder zum Zeitwert versichert?
Sie sehen auf der Prämienrechnung, ob Ihr Gebäude zum Neu- oder Zeitwert versichert ist. Bei einer Zeitwertversicherung wird zudem auf dem Versicherungsnachweis unter "Hinweise und Informationen" auf diese verwiesen. Sollten Sie keine aktuelle Prämienrechnung haben, fragen Sie bitte bei unserem Kundencenter nach.

Was hat der Minderwert für eine Bedeutung?
Jedes Gebäude wird älter und es gibt Abnutzungen. Alterung und Abnutzungen führen zu einer Minderung des Gebäudewerts, was als "Minderwert" bezeichnet wird. Dieser entspricht der Differenz zwischen Neu- und Zeitwert. Wenn der Minderwert kleiner ist als 50 % des Neuwerts, entspricht die Versicherungsleistung im Schadenfall dem Neuwert (Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands). Für den Minderwert erheben wir einen Zuschlag auf die Prämie (50 % des Neuwertansatzes). Wenn der Minderwert mehr als 50 % des Neuwerts beträgt, ist nur noch der Zeitwert (Zustandswert) versichert.

Werden die Versicherungswerte automatisch der Bauteuerung angepasst?
Ja, Anpassungen erfolgen ab 2016 automatisch, indem die Gebäudeversicherungswerte direkt an den Baukostenindex gekoppelt werden. Massgeblich ist der Baupreisindex für den Hochbau in der Region Ostschweiz, wie er vom Bundesamt für Statistik halbjährlich berechnet und pubiliziert wird. Die Anpassung der Versicherungswerte erfolgt jeweils auf Basis des Indexwertes vom April des Vorjahres. Der Indexstand wird auf dem Versicherungsnachweis ausgewiesen.

Wann wird ein Gebäude neu geschätzt?
Sämtliche Gebäude werden in der Regel alle 10 Jahre neu geschätzt. Das Datum der letzten Schätzung finden Sie auf dem Versicherungsnachweis. Hatten seit der letzten Schätzung bauliche Änderungen eine Wertvermehrung zur Folge, muss die Eigentümerschaft innert Monatsfrist nach Beendigung der Arbeiten beim zuständigen Grundbuchamt ein Schätzungsbegehren stellen.

Der Neu-/Umbau ist fertig. Was muss ich tun, um das Gebäude schätzen zu lassen?
Melden Sie den Neubau oder die bauliche Wertvermehrung (Umbau) nach der Vollendung innert Monatsfrist schriftlich beim zuständigen Grundbuchamt zur Schätzung an. Legen Sie die Baukostenzusammenstellung bei. Das Grundbuchamt legt den Schätzungstermin fest.

Was sind Gebäudeklassen?
Jedes Gebäude wird aufgrund seiner Bauart in eine Gebäudeklasse eingeteilt (nicht massiv, teilmassiv und massiv). Die Gebäudeklassierung hat Auswirkung auf die Prämienhöhe. Ein Gebäude, das ohne Brandmauer an ein aufgrund seiner Bauart höher klassiertes Gebäude angebaut ist, erhält dessen Klassierung.

Fragen zu versicherten/nicht versicherten Gebäudeteilen

Sind Solarenergieanlagen, Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen bei der Gebäudeversicherung versichert?
Ja, diese sind grundsätzlich bei uns versichert. Ausnahmen gelten für sog. Contracting-Anlagen, die von Dritten betrieben werden, kein integrierter Bestandteil der Gebäudehülle sind sowie mit einer Dienstbarkeit errichtet oder im Grundbuch vermerkt sind. Nicht bei uns versichert sind sodann Erdsonden.

Fragen zu Prämien

Wie setzt sich die Prämie zusammen?
Sie setzt sich zusammen aus einer Grundprämie, die von der Gebäudeklasse abhängig ist, und aus einem Minderwertzuschlag. Hinzu kommt die Eidg. Stempelabgabe und eine Feuerschutzabgabe.

Wie hoch sind die Prämienansätze?
Die Ansätze können jährlich ändern. Die geltenden Ansätze der Grundprämie für die drei Gebäudeklassen sind: Gebäudeklasse 1: 17 Rappen pro CHF 1'000 versicherten Gebäudewert, Gebäudeklasse 2: 21 Rappen pro CHF 1'000 versicherten Gebäudewert und Gebäudeklasse 3: 42 Rappen pro CHF 1'000 versicherten Gebäudewert.

Wie hoch ist der Ansatz für den Feuerschutzanteil?
Der aktuelle Ansatz liegt bei 10 Rappen pro CHF 1'000 versichertem Gebäudewert.

Welche freiwilligen Selbstbehalte können gewählt werden und wie hoch sind die entsprechenden Prämienrabatte?

Möglicher Selbstbehalt Minimaler Versicherungswert Rabatt auf Versicherungsanteil
CHF 5'000 CHF 250'000 14 %
CHF 10'000 CHF 500'000 19 %
CHF 20'000 CHF 1'000'000 23 %
CHF 50'000 CHF 2'500'000 28 %
CHF 100'000 CHF 5'000'000 32 %

Fragen zur Zustellung von Prämienrechnungen

Wieso ist die Prämienrechnung immer an eine Person adressiert?
Für die Zustellung der Prämienrechnungen verwenden wir eine Vertreter-Adresse. Diese kann auf eine Liegenschaftenverwaltung oder auf eine Einzelperson lauten. Die Eigentümerschaft des betreffenden Objektes kann selbst bestimmen, wer für uns die Ansprechperson ist. Bestimmt die Eigentümerschaft niemanden, so erfolgt die Auswahl einer Kontaktperson durch uns. Diese wird in diesem Fall nach dem Alphabet bestimmt. Zuerst prüfen wir den Nachnamen. Wenn dieser gleichlautend ist (z.B. heissen die Eheleute "Heinz und Susanne Muster"), dann ist der Vorname für die Anschrift massgebend, das heisst, dass die Anschrift in diesem Fall auf "Heinz Muster" lautet (das "H" kommt vor dem "S"). Die gesetzlichen Grundlagen bestimmen, dass  nur eine Person oder eine Verwaltung anzuschreiben ist. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Eigentümerschaft mit "Herr und Frau Heinz und Susanne Muster" anzuschreiben.

Können wir gemäss unseren Anteilen (Miteigentum, Stockwerkeigentum) getrennte Rechnungen erhalten?
Pro Gebäude bzw. Versicherungsnummer wird nur eine Rechnung gestellt. Ein Splitting würde einen unverhältnismässig grossen Administrationsaufwand verursachen. Gehört das Gebäude mehreren Personen, melden uns diese eine gemeinsame Vertretung. Teilen sie keine Vertretung mit, bestimmen wir den/die Rechnungsempfänger/in. Diese Regelung gilt auch für Miteigentum unter Ehepartnern. Siehe dazu auch die vorangehende Frage.

Warum wird die Bauzeitversicherung beim Kauf eines schlüsselfertigen Gebäudes nicht dem Bauherrn belastet?
Die Bauzeitversicherung wird erst nach der Schätzung abgerechnet. Da bei der Schätzung nicht mehr der Bauherr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, wird die Rechnung für die Bauzeitversicherungsprämie der neuen Eigentümerschaft gestellt.  Allfällige frühere Handänderungen sind unbeachtlich.

Fragen zum Schadenfall

Ich habe einen Schaden am Gebäude. Was muss ich tun?
Erstellen Sie Fotos. Ergeifen Sie unaufschiebbare Massnahmen zur Schadenminderung. Melden Sie den Schaden umgehend bei uns an und geben Sie dabei Ihre Kundennummer an.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Bei jedem Schadenereignis bezahlt die Eigentümerschaft einen Pflichtselbstbehalt von CHF 200. Anstelle des Pflichtselbstbehalts kann der Versicherte je nach Versicherungswert des Gebäudes einen individuellen Selbstbehalt wählen.

Fragen zu Änderungen

Ich habe eine neue Adresse. Was muss ich tun?
Adressänderungen können Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder bei uns angeben. Bitte teilen Sie uns zusammen mit der Adressänderung auch die Kundennummer mit. Sie können die Änderung schriftlich, telefonisch oder elektronisch mitteilen.

Ich nutze mein Gebäude neu anders. Was muss ich tun?
Melden Sie uns Nutzungsänderungen (Gefahrerhöhungen und -verminderungen) innert Monatsfrist schriftlich an Gebäudversicherung St.Gallen, Kundencenter, Davidstrasse 37, CH-9001 St.Gallen.

Ich verkaufe mein Gebäude. Was muss ich tun?
Eigentümerwechsel werden uns vom Grundbuchamt aufgrund des im Grundbuch vorbehaltlos eingetragenen Kaufvertrages automatisch mitgeteilt. Die Prämienpflicht obliegt der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerschaft des Gebäudes während ihrer Eigentumsdauer. Bei einem Eigentumswechsel werden die zu viel bezahlten Prämien der bisherigen Eigentümerschaft auf Antrag bis zum letzten Tag des dem Grundbucheintrag vorangehenden Monats zurückerstattet. Ohne einen solchen Antrag durch die bisherige oder die neue Eigentümerschaft erfolgt keine Prämienausscheidung für das laufende Jahr. Nicht verrechnet oder vergütet werden in jedem Fall Kleinbeträge bis und mit CHF 10.

Ich habe ein Gebäude gekauft. Was muss ich tun?
Jedes Gebäude im Kanton St.Gallen, das einen Neuwert von über CHF 30'000 hat, ist automatisch bei uns versichert. Gebäude mit einem Neuwert von unter CHF 30'000 können Sie freiwillig bei uns oder bei einer Privatversicherung versichern.
Die Prämienpflicht obliegt der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerschaft des Gebäudes während ihrer Eigentumsdauer. Bei einem Eigentumswechsel wird der bisherigen Eigentümerschaft die zu viel bezahlte Prämie auf Antrag zurückerstattet. Ohne einen solchen Antrag durch die bisherige oder die neue Eigentümerschaft erfolgt keine Prämienausscheidung für das laufende Jahr.

Wo muss ich eine Änderung der Bauzeitversicherung melden?
Bitte melden Sie den veränderten Baubeginn beim Grundbuchamt der zuständigen Gemeinde.

Fragen zu finanziellen Beiträgen an Schutzmassnahmen

Welche freiwillig vorgenommenen Schutzmassnahmen unterstützt die Gebäudeversicherung mit finanziellen Beiträgen?

 

Gut zu wissen: Wie schütze ich mich vor Überschwemmung?

Im Ereignisfall: Schliessen Sie sofort alle Türen, Fenster und andere Öffnungen. Dichten Sie diese allenfalls ab.

Vor dem Ereignis: Prüfen Sie, ob an Ihrem Gebäude bauliche Massnahmen nötig sind und sorgen Sie für angemessenen Unterhalt.

Gut zu wissen: Es stürmt - wie schütze ich mich?

Im Ereignisfall: Bringen Sie lose Gegenstände rund um das Gebäude (z.B. Gartenmöbel) in Sicherheit. Ziehen Sie Storen und Rollläden hoch. Schliessen Sie Türen und Fenster.

Vor dem Ereignis: Achten Sie frühzeitig auf Sturmwarnungen (z.B. via App Wetteralarm). Prüfen Sie, ob an Ihrem Gebäude bauliche Massnahmen nötig sind und sorgen Sie für angemessenen Unterhalt.

Gut zu wissen: Es brennt - was soll ich tun?

Ruhe bewahren und handeln:

  1. Feuerwehr alarmieren (Tel. 118)
  2. Personen retten (Lift nicht benützen!)
  3. Türen schliessen (Ruhe bewahren)
  4. Brand bekämpfen (mit Decken, Wassereimern oder Löschgeräten)

Download Plakat "Es brennt - was nun?"

Gut zu wissen: Das dreifache Schutzsystem

Mit dem dreifachen Schutzsystem von "versichern, schützen und löschen" sorgen wir für einen wirkungsvollen Gebäudeschutz. Lesen Sie mehr dazu bei unserer Partnerin VKG.