Versicherungsleistungen
Die GVSG bezahlt in der Regel die Kosten der Wiederherstellung sowie der Aufräumarbeiten.
Kosten für die Wiederherstellung
Im Versicherungsfall vergütet die GVSG im Rahmen der Neuwertversicherung die Kosten, die nötig sind, um Ihr Gebäude wiederherzustellen. Das heisst, wir bezahlen die Reparaturkosten für ein gleichartiges Gebäude. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgter Wiederherstellung. In seltenen Fällen entschädigen wir nur den Zeitwert.
Nebenleistungen
Weiter sind auch die Abbruch- und Aufräumungskosten bei der GVSG versichert. Ebenfalls versichert sind Massnahmen zur Schadensminderung wie z.B. die Errichtung einer Notabdeckung oder die Gebäudeaustrocknung.
Ist das Gebäude lediglich zum Zeitwert versichert, werden auch die Nebenleistungen nur zum entsprechenden prozentualen Anteil vergütet.
Solaranlagen
Am Gebäude angebrachte Solaranlagen (Photovoltaik-Anlagen) sind in der Regel gegen Schäden infolge von Brand- und Elementarereignisse mitversichert (Ausnahmen gelten für Contracting-Anlagen, die von Dritten betrieben werden, kein integrierter Bestandteil der Gebäudehülle sind sowie mit einer Dienstbarkeit errichtet oder im Grundbuch vermerkt sind). Bei Anlagen mit einem Neuwert ab CHF 30'000 erfolgt eine neue Schätzung.
Bitte melden Sie Ihre Solaranlage beim Grundbuchamt.
Bauzeitversicherung
Neubauten oder bauliche Wertvermehrungen mit einem Wert von mindestens CHF 30'000 versichern wir ab Baubeginn zum Wert, der dem Baufortschritt entspricht. Während der Bauphase ist das Gebäude im Rahmen der Bauzeitversicherung gegen Brand- und Elementarereignisse versichert. Mit der Baubewilligung erstellt das Grundbuchamt eine Bauzeitversicherung. Diese gilt auch für Solaranlagen, welche im Meldeverfahren, also ohne ordentliche Baubewilligung, erstellt werden.
Bei Bauten oder baulichen Änderungen, die keine Baubewilligung erfordern oder die den Wert von CHF 30'000 nicht überschreiten, empfehlen wir eine freiwillige Bauzeitversicherung. Diese können Sie beim Grundbuchamt beantragen.
Verschiebt sich der Baubeginn oder die Fertigstellung oder ergeben sich andere wichtige Änderungen beim Bauprojekt, melden Sie dies bitte dem Grundbuchamt.
Nach Abschluss der Bauarbeiten löst die ordentliche Versicherung die Bauzeitversicherung ab. Melden Sie hierfür den Abschluss des Bauvorhabens dem Grundbuchamt und reichen Sie die Baukostenabrechnung für die Schätzung ein.