Versicherungswerte
Die GVSG versichert Ihr Gebäude in der Regel zum Neuwert.
Neuwert
Die Gebäude sind bei der GVSG in der Regel zum Neuwert versichert. Der Neuwert entspricht dem geschätzten Kostenaufwand, der für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes am Bewertungsstichtag (Schätzungsdatum) erforderlich wäre. Es handelt sich also um die Reproduktionskosten des Gebäudes.
Zeitwert
Der Zeitwert entspricht dem Zustandswert des Gebäudes, also dem Neuwert unter Abzug der Wertminderung, die seit der Erstellung infolge Alter, Abnützung etc. eingetreten ist.
Nur in wenigen Fällen gilt der Zeitwert als Versicherungswert. Dies ist dann der Fall, wenn der Minderwert – also die Altersentwertung bzw. Abnützung eines Gebäudes – mehr als 50 % beträgt. Das bedeutet bei einem Totalschaden, dass bei einem Wiederaufbau lediglich der Zeitwert vergütet werden kann. Auch bei einem Teilschaden wird nur ein entsprechender Anteil von der GVSG getragen.
Minderwert
Der Minderwert eines Gebäudes ist die Differenz zwischen dem Neuwert und dem Zeitwert. Er entspricht der Entwertung eines Gebäudes infolge Alters und Abnützung.
Gebäudeverkehrswert
Beim Verkehrswert des Gebäudes handelt es sich um einen versicherungstechnischen Wert, der erst im Totalschadenfall oder bei einem bedeutenden Teilschaden zum Tragen kommt.
Als Gebäudeverkehrswert gilt der mutmassliche Verkaufswert des Grundstückes unter Abzug des Wertes für den Baugrund. Ebenso nicht zum Verkehrswert hinzugerechnet werden die mit dem Gebäude verbundenen Rechte und Vorteile, die im Schadenfall nicht untergehen können (z.B. Grenzbau-, Anschluss-, Ableitungsrechte usw.).
Gebäudeklasse
Jedes Gebäude wird aufgrund seiner Bauart in eine Gebäudeklasse eingeteilt. So gibt es Gebäude mit nicht brennbarer Bauweise, solche mit teilweise brennbarer Bauweise sowie solche mit überwiegend brennbarer Bauweise.
Die Gebäudeklasse hat Auswirkung auf die Prämienhöhe.
Unterschied Neuwert und Zeitwert
Anpassung an veränderte Baukosten (Baupreisindex)
Sind die Gebäudeversicherungswerte rechtskräftig, gelten sie für das Kalenderjahr, in dem die Schätzung stattfand.
Damit keine Unterversicherung entstehen kann, werden die Versicherungswerte auch ausserhalb des ordentlichen Schätzungszyklus von zehn Jahren an die Bauteuerung angepasst. Dies erfolgt seit 2016 automatisch, indem die Gebäudeversicherungswerte direkt an den Baukostenindex gekoppelt sind. Massgeblich ist der Baupreisindex für den Hochbau in der Region Ostschweiz (Basis Oktober 1998) des Bundesamts für Statistik. Die Anpassung der Versicherungswerte erfolgt auf Basis des Indexwertes vom April des Vorjahres. Die Versicherten werden jeweils mit der Jahresprämienrechnung, die sie im Januar erhalten, über die angepassten Werte informiert.
Übersicht Baupreisindex
- Prämienjahr 2024 - Index 141.4
- Prämienjahr 2023 - Index 136.0
- Prämienjahr 2022 - Index 126.3
- Prämienjahr 2021 - Index 124.0
- Prämienjahr 2020 - Index 122.3
- Prämienjahr 2019 - Index 121.7
- Prämienjahr 2018 - Index 120.2
- Prämienjahr 2017 - Index 121.3
- Prämienjahr 2016 - Index 121.9
Berechnungsbeispiel Baupreisindex
Berechnung des versicherten Gebäudewertes per 1. Januar 2024 (Rundung auf CHF 100):
Anpassung Baukostenteuerung: | Index | Versicherter Gebäudewert in CHF |
2023 Schätzungsjahr | 136.0 | 550'000 |
2024 Prämienjahr | 141.4 | 572'000 |
550'000 x 141.4
136.0 = 572'000
Ihr GVSG-Versicherungsnachweis
Damit Sie über den Versicherungswert Ihres Gebäudes oder Ihrer Gebäude orientiert sind, stellen wir Ihnen mit jeder Prämienrechnung einen Versicherungsnachweis zu. Bewahren Sie diesen auf, damit Sie stets über den Versicherungsumfang orientiert sind.