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Versorgung

Musterreglement für Gemeinden

Seit dem 1. Januar 2010 müssen Wasserreglemente und Gebührentarife von örtlichen Korporationen nicht mehr durch uns genehmigt werden. Wir stellen aber interessierten Gemeinden und Korporationen weiterhin ein aktuelles Musterreglement zur Verfügung. Es ist in den drei Versionen für politische Gemeinden, Ortsgemeinden und Korporationen erhältlich.

Wenn Sie ein Musterreglement wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Wasserversorgung in schweren Mangellagen

Der Bundesrat hat am 19. August 2020 die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen in Kraft gesetzt. Der Kanton St.Gallen erstellt hierzu eine Richtlinie für Trinkwasserversorgung in schweren Mangellage (TWM) als Orientierung zur Umsetzung.

Eine schwere Mangellage in der Trinkwasserversorgung besteht, wenn die Versorgung eines grossen Teils der Bevölkerung und der Landesversorgung dienenden Wirtschaft in einer oder mehreren Regionen, qualitativ oder quantitativ, mehr als drei Tage nicht mehr sichergestellt werden kann.

Die TWM legt die notwendigen Massnahmen fest und dient insbesondere folgenden Zwecken:

  • die normale Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt,
  • auftretende Störungen rasch behoben werden und
  • das zum Überleben notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist.

Wir arbeiten aktiv an der TWM-Umsetzung im Kanton St.Gallen mit.

 

 

Wasserversorgungsatlas

Ursprünglich hatte der Bund die Schaffung des Wasserversorgungsatlasses im Zusammenhang mit der Sicherstellung der VTN initiiert. Mittlerweile werden die Kartenblätter 1:25'000 durch uns digital in einem geografischen Informationssystem (GIS) gepflegt und nachgeführt.

Die Informationen sind vertraulich und stehen nur einem kleinen Teil der kantonalen Verwaltung zur Verfügung.