Versorgung
Dank einer sorgfältigen Wasserversorgungsplanung und technisch einwandfreien Anlagen ist kantonsweit eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet.
System der Löschwasserversorgung im Kanton St.Gallen
Seit jeher werden Trink-, Brauch- und Löschwasser über ein einziges Wasserversorgungsnetz geliefert. Dies ist sinnvoll, da es den Bau, den Betrieb sowie den Unterhalt der Wasserversorgungsanlagen erheblich vereinfacht. Damit der kostbare Rohstoff Wasser von der Quelle zum Bestimmungsort gelangen kann, sind Bereitstellung und Betrieb von aufwändigen technischen Anlagen notwendig.
Im Kanton St.Gallen haben die politischen Gemeinden die Wasserversorgung teilweise an örtliche Korporationen, an Ortsgemeinden oder an Private übertragen. Insgesamt verfügt der Kanton über 128 Wasserversorgungsträger, die sich wie folgt zusammen setzen:
- 48 politische Gemeinden
- 60 örtliche Korporationen
- 6 Ortsgemeinden
- 14 Verbunde und weitere Organisationen
Leitbild für die Wasserversorgung im Kanton
Das Leitbild ist Grundlage für die regionale sowie kantonale Wasserversorgungsplanung. Es soll dazu beitragen, sich zukunftsorientiert mit der Erhaltung der Lebensgrundlage Wasser auseinanderzusetzen. Die Leitbildkonformität ist grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährleistung von Beiträgen aus dem Feuerschutzfonds der Gebäudeversicherung.
Musterreglement für Gemeinden
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Wasserreglemente und Gebührentarife von örtlichen Korporationen nicht mehr durch uns genehmigt werden. Wir stellen aber interessierten Gemeinden und Korporationen weiterhin ein aktuelles Musterreglement zur Verfügung. Es ist in den drei Versionen für politische Gemeinden, Ortsgemeinden und Korporationen erhältlich.
Wenn Sie ein Musterreglement wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wasserversorgung in schweren Mangellagen
Der Bundesrat hat am 19. August 2020 die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen in Kraft gesetzt. Der Kanton St.Gallen erstellt hierzu eine Richtlinie für Trinkwasserversorgung in schweren Mangellage (TWM) als Orientierung zur Umsetzung.
Eine schwere Mangellage in der Trinkwasserversorgung besteht, wenn die Versorgung eines grossen Teils der Bevölkerung und der Landesversorgung dienenden Wirtschaft in einer oder mehreren Regionen, qualitativ oder quantitativ, mehr als drei Tage nicht mehr sichergestellt werden kann.
Die TWM legt die notwendigen Massnahmen fest und dient insbesondere folgenden Zwecken:
- die normale Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrecht erhalten bleibt,
- auftretende Störungen rasch behoben werden und
- das zum Überleben notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist.
Wir arbeiten aktiv an der TWM-Umsetzung im Kanton St.Gallen mit.
Wasserversorgungsatlas
Ursprünglich hatte der Bund die Schaffung des Wasserversorgungsatlasses im Zusammenhang mit der Sicherstellung der VTN initiiert. Mittlerweile werden die Kartenblätter 1:25'000 durch uns digital in einem geografischen Informationssystem (GIS) gepflegt und nachgeführt.
Die Informationen sind vertraulich und stehen nur einem kleinen Teil der kantonalen Verwaltung zur Verfügung.