Versicherungspflicht
Die obligatorische Versicherung der GVSG gilt ab einem Gebäude-Neuwert von CHF 30'000.
Obligatorisch bei der GVSG versichert
Gebäude im Kanton St.Gallen mit einem Neuwert ab CHF 30'000 sind bei der GVSG obligatorisch gegen Brand- und Elementarschäden versichert. Von der Versicherungspflicht befreit sind damit Gebäude mit einem Neuwert unter CHF 30'000. Generell von der Versicherungspflicht befreit sind Gebäude des Bundes.
Ein Ausschluss von der Gebäudeversicherung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen vor. Wir können Gebäude oder Gebäudeteile ganz oder teilweise aus der Versicherung ausschliessen, wenn sie aufgrund der Konstruktion, des Zustands oder der Nutzung einer ausserordentlichen Gefährdung durch Brand- oder Naturereignisse ausgesetzt sind.
Freiwillig bei der GVSG versichert
Gebäude mit einem Neuwert unter CHF 30'000 können Sie auf Wunsch freiwillig versichern. Melden Sie sich hierfür beim Grundbuchamt.
Solidargemeinschaft
Die obligatorische Versicherung und damit die Monopolstellung bewirkt eine Solidargemeinschaft aller Versicherten sowie einen optimalen Risikoausgleich. Dies wiederum führt zu tiefen Prämien für Eigentümerinnen und Eigentümer.